23.03.2004:

Bezirksbeirat Stuttgart-Süd: Interfraktioneller Antrag

Böcklerstraße 28

Auf der ersten Arbeitssitzung der Lokalen Agenda Gruppe - Sanierungsgebiet Heslach/Südheim (LAGHS) wurde ausführlich über das Gebäude Böcklerstraße 28 diskutiert. Man war sich einig, die Stadtverwaltung zu bitten, angesichts des drohenden Abrisses unverzüglich Klarheit über das Baualter und die Denkmalwürdigkeit dieses Gebäudes herbeizuführen, um die heimatgeschichtliche Bedeutung beurteilen zu können.

Die zuständigen Ämter der Stadtverwaltung werden geben so rasch wie möglich folgende Punkte zu klären:

1. Wann wurde das Haus Böcklerstraße 28 zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Denkmalwürdigkeit begutachtet?

2. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass das Gebäude nicht nur auf der Heslacher Urkarte von 1825/26 eingetragen ist, sondern auch bereits in der Dorfdarstellung Heslachs im Kieserchen Fortbuch von 1680 abgebildet ist. (Heimatbuch Heslach, Bassler, S. 66)?

3. Verfügt die Stadtverwaltung über eine vergleichende Dokumentation des Häuserbestands von Heslach aus den verschiedenen Archiven (Bsp. "Wasserstubenplan", Karten, Stiche, Darstellungen)?

4. Welche vorsorglichen Überlegungen zur Dokumentation des abrissbedrohten Häuserbestandes des alten Ortskerns von Heslach sind in der Stadtverwaltung vorhanden und könnten somit kurzfristig z.B. für die Böcklerstraße umgesetzt werden?

[5. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, vor Klärung der Punkte 1-4 keinen Abriss der Böcklerstraße 28 zu genehmigen bzw. die Genehmigung außer Vollzug zu setzen.] Ergänzung mündlich. Richtigkeit der Wiedergabe ohne Gewähr!

Einstimmiger Beschluß des Bezirksbeirats Stuttgart-Süd auf der Sitzung am 23. März 2004